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   BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73   

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https://dejure.org/1974,1883
BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73 (https://dejure.org/1974,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1974 - VII P 4.73 (https://dejure.org/1974,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1974 - VII P 4.73 (https://dejure.org/1974,1883)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73
    Der Senat läßt es jedoch offen, ob diese Änderung des Antrages nach Ablauf der Beschwertfefrist, wie es das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 28. April 1964 - 1 ABR 2/64 (BAG 16, 8 [12] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG) angenommen hat, unzulässig ist, weil sich die Unzulässigkeit des ursprünglichen wie auch des geänderten Antrages daraus ergibt, daß ein Rechtsschutzbedürfnis nicht besteht.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73
    Aus § 74 Abs. 1 PersVG, der in Angelegenheiten, in denen die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, an Stelle des Personalrats die bei der zuständigen Dienststelle gebildete Stufenvertretung einschaltet, ergibt sich eindeutig, daß sich die Zuständigkeit des Personalrats auf diejenigen Angelegenheiten der Dienststelle beschränkt, in denen der Leiter der Dienststelle regelungsbefugt ist (Beschluß des Senats vom 14. April 1961 - BVerwG VII P 8.60 - BVerwGE 12, 198 [2C1]).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis an der im Beschlußverfahren begehrten Entscheidung gefordert und ausgeführt, die weitgehende und die Dispositionsbefugnis der Beteiligten einschränkende Objektivierung des Beschlußverfahrens rechtfertige es, das Rechtsschutzbedürfnis mit anderen als den im Verwaltungs- und Zivilprozeß üblichen, d.h. mit objektiven und von dem subjektiven Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers im konkreten Streitfall unabhängigen Maßstäben zu messen, sofern ein individuelles Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers bis zur Beendigung des ersten Rechtszugs bestanden hat (Beschluß des Senats vom 13. März 1964 - BVerwG VII P 13.62 - Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 5 = ZBR 1964, 156 = Personalvertretung 1964, 105 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Dies hat der Senat bereits für Fälle entschieden, in denen es um Weisungen "externer" übergeordneter Stellen ging, die, auch wenn sie für den Dienststellenleiter verbindlich waren, die Mitbestimmungspflichtigkeit der von ihm anschließend zu treffenden Maßnahmen nicht entfallen ließen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6 = PersV 1975, 178 f. und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4 = PersR 1987, 149 ).
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Deshalb unterliegt die Einführung der gleitenden Arbeitszeit, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - (Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6 = ZBR 1975, 125) ausgesprochen hat, nicht uneingeschränkt der Mitbestimmung des Personalrats, insbesondere dann nicht, wenn sie Auswirkungen auf andere Dienststellen hat.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Der Senat kann es jedoch auch im vorliegenden Fall ebenso wie im Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII P 4.73 - (Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6) dahingestellt sein lassen, ob der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, nach Ablauf der sich mit der Beschwerdebegründungsfrist deckenden Beschwerdefrist sei eine Änderung des Beschwerdeantrags nicht mehr zulässig (Beschluß vom 28. April 1964 - 1 ABR 2/64 - BAGE 16, 8 [13] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG), zuzustimmen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 1618/99

    Streit um Personalratszuständigkeit bei Zusammenarbeit mit einem privaten

    Dem entspricht es, dass sich die Zuständigkeit des Personalrats auf diejenigen Angelegenheiten der Dienststelle beschränkt, in denen der Leiter der Dienststelle regelungsbefugt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 13.12.1974, ZBR 1975, 125 = PersV 1975 178, vom 24.11.1986, PersV 1987, 422; und vom 27.8.1990, PersR 1990, 327; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 1 RdNrn. 36, 39).
  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Zwar ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht dadurch aufgehoben wird, daß das Handeln der Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten Behörde bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - ZBR 1975, 125>).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 58/89

    Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht versteht die Einführung der gleitenden Arbeitszeit als eine Regelung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (Beschluß vom 23. Dezember 1982 - 6 P 36.79 - PersV 1983, 413), wenn es auch der Ansicht ist, daß dieses Mitbestimmungsrecht dann eingeschränkt sei, wenn die gleitende Arbeitszeit Auswirkungen auf andere Dienststellen habe (Beschluß vom 13. Dezember 1974 - 7 P 4.73 - PersV 1975, 178).
  • VG Mainz, 12.04.2013 - 5 K 1672/12

    Mitbestimmung; Hauptpersonalrat; Fachministerium; Maßnahme mit Wirkung über den

    Trifft ein federführendes Fachministerium mit Wirkung über den Geschäftsbereich einer obersten Dienstbehörde hinaus eine Maßnahme, dann beschränken die im Personalvertretungsrecht geltenden Grundsätze des Partnerschaftsprinzips und des Repräsentationsprinzips die Mitwirkung einer Personalvertretung - auch auf der Ebene der Stufenvertretung - (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 5 A 5/84 -, AS RP-SL 19, 229, 230; Beschluss vom 18.3.1964 - 5 A 2/63 -, PersV 1964, 255, 258; Beschluss vom 15.5.1961 - 4 A 2/61 -, PersV 1961 274, 275; BayVGH, Beschluss vom 1.3.1962 - 2 X 61 -, PersV 1963, 115, 118; ferner BVerwG, Beschluss vom 13.12.1974 - VII P 4.73 -, ZBR 1975, 125 und juris, Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 11.10.2021 - 5 PO 208/20

    Unterrichtung der Personalvertretung zu forstwirtschaftlichen Maßnahmeplänen

    Diese Aufgabenbefugnisse sind allein der Dienststellenleitung vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.1974 - VII P 4.73 - ZBR 1975, 125 und vom 19.12.2018 - 5 P 6/17 - juris Rd. 36; Bieler, a. a. O., § 68 Rn. 5, 6).
  • BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 18.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch soweit sich die Beschwerde auf eine "Divergenz zum Ausschluß der Mitbestimmung nach § 82 Abs. 1 BPersVG" beruft (S. 12 - 13 der Beschwerdebegründung), fehlt es an der nötigen Darlegung von Rechtssätzen, mit denen das Beschwerdegericht von den bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6, sowie Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 57 = Personalrat 1991, 59) abgewichen sein soll.
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